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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Bayerischen Demenzwoche.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Websites auf Grundlage der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 getestet. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Fassung vom 05. Juni 2018 mit ein.

Für die Testung der Websites wurde jeweils eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem System Silktide Accessibility Checker als Google Chrome Extension. Zudem wurden manuelle Tests durchgeführt, um die Einhaltung der weiteren 38 Richtlinien nach dem BITV-Standard zu prüfen.

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als BITV-konform bewertet.

Diese Erklärung wurde am 21.02.2025 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 überprüft und aktualisiert.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden nicht vollständig eingehalten:

  • Betrifft Navigierbarkeit (WCAG 2.1, Richtlinie 2.4): Die Verschachtelung der Überschriften ist nicht immer korrekt. Begründung: Die Reihenfolge der Überschriften kann aufgrund der Ausgabe dynamischer Seiteninhalte aus Datenbanken nicht immer eingehalten werden.
  • Betrifft Zugänglichkeit per Tastatur (WCAG 2.1, Richtlinie 2.1) und Kompatibilität (WCAG 2.1, Richtlinie 4.1): Durch die Eingabe von Dritten kann aufgrund der Ausgabe dynamischer Seiteninhalte nicht immer die Kompatibilität eingehalten werden.
  • Betrifft Textalternativen (WCAG 2.1, Richtlinie 1.1): Es stehen nicht für alle Nicht-Text-Inhalte Textalternativen zur Verfügung. Begründung: Textbeschreibungen fehlen bei Schmuckbildern. Label-Texte sind in Software von Dritten und älteren Systemen nicht immer vorhanden. Auf einigen Websites kommen redundante Alternativ- und Title-Texte vor, z. B. beim Einsatz von verlinkten Icons und Bildern mit dazugehörigem, ebenfalls verlinktem Text.
  • Betrifft Gebärdensprache (Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) §9): Es sind keine Gebärdensprachvideos vorhanden. Begründung: Die Erstellung von Gebärdensprachvideos ist aufgrund der Vielzahl an Inhalten und der begrenzten Ressourcen aktuell noch in Umsetzung.
  • Betrifft Untertitel für Videos (BITV 2.0, Richtlinie: 7.1.4): Die Anpassung des Untertitels ist mit dem aktuellen HTML5 Video Player nicht möglich. Alternative Lösung ist in Umsetzung.
  • Betrifft Tonspur für Audiobeschreibung (BITV 2.0, Richtlinie: 9.1.2.3/9.1.2.5): Es sind keine Audiobeschreibungen vorhanden. Begründung: Die Einbindung einer Audiobeschreibung ist mit dem aktuellen HTML5 Video Player nicht möglich. Alternative Lösung ist in Umsetzung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene
Feedback-Formular.

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de